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Als Premierenabonnentin und Premierenabonnent sind Sie live dabei, wenn das Theater zum ersten Mal öffentlich über die Bühne geht. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild noch vor der Kritik und kommen Sie bei der Premierenfeier mit uns ins Gespräch.

Praktisch und sorglos: Wenn Sie sich einmal für Ihr Lieblingsabonnement entschieden haben, müssen Sie sich nicht mehr um Termine und Karten kümmern, Sie verpassen keine Aufführung mehr.

Besonders informiert: Wir informieren Sie regelmäßig und bevorzugt über besondere Veranstaltungen und Neuerungen.

Gratis dazu: Natürlich bekommen Sie das Spielzeitheft frei Haus.

Bonus 4 × 3: Sie erhalten einen Bonus-Gutschein mit 4 Ermäßigungen zu je 3,— € für Vorstellungen außerhalb des Abonnements (außer Gastspiele und Silvestervorstellung).

Ganz mobil: Ihre Abo-Karte ist auch eine Fahrkarte. Sie gilt für den Weg zur Vorstellung und zurück für alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) – einschließlich der Deutschen Bahn (2. Klasse).

Wir laden Sie ein, als Abonnentin und Abonnent unsere Theaterarbeit kontinuierlich mitzuerleben. 

Kommen Sie ins Theater. Ein Abonnement ist eine gute Alternative. 

Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonntag. Diese vier Wochentage stehen für Sie zur Auswahl, wenn Sie ein festes  Wochentagsabonnement bevorzugen. Oder Sie entscheiden sich mit dem
Premierenabonnement für das exklusivste unserer Abonnements: Sie können dabei sein, wenn eine Produktion das erste Mal der Öffentlichkeit gezeigt wird. Sie erhalten zu ausgewählten Produktionen im  Abendspielplan eine exklusive Einführung. Voller Vorfreude können Sie stressfrei ins Theater gehen, die Eintrittskarten bereits in der Tasche – mit Freundinnen/Freunden und Familie nebeneinander sitzen – so können auch Sie Kultur genießen! Der Spielplan bietet Ihnen eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Genres: vom modernen, gesellschaftskritischen Zeitstück bis zur spritzigen Komödie werden Sie bestens unterhalten. Sie müssen sich zukünftig keine Gedanken mehr machen, ob eine Vorstellung ausverkauft ist: Ihr Platz ist sicher! Und wenn es Ihnen gelingt, Freundin oder Freund, Bekannte oder Bekannten oder Kollegin oder Kollegen für ein Abonnement zu gewinnen, kommen Sie in den Genuss unseres Spezial-Angebotes:

ABONNENT*INNEN WERBEN ABONNENT*INNEN

Wenn Sie als Abonnent*in andere Theaterinteressierte für ein Wochentags-/Premierenabonnement werben, erhalten Sie von uns als Dankeschön einen Getränke-Gutschein über 25 Euro im Foyer (eine Barauszahlung ist nicht möglich).

 

Stand: 01.08.2022

Allgemeines 

Für das Schauspielhaus des Rheinischen Landestheaters stehen verschiedene Abonnementserien zur Auswahl. Die Abonnements umfassen in jeder Spielzeit eine von der Abonnementart abhängige Zahl an Vorstellungen. 
Abonnent*innen buchen einen festen Platz in einer Abonnementserie nach Wahl und Verfügbarkeit. Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine und ausgewählten Veranstaltungen der Abonnementserien sind den allgemeinen Publikationen des Rheinischen Landestheaters zu entnehmen.

Dauer und Kündigung

Mit dem Abschluss eines Abonnements und der Übersendung bzw. der Übergabe des Abonnement-Ausweises kommt ein Abonnement-Vertrag zwischen dem Rheinischen Landestheater und der*dem Besteller*in zustande. Die hier genannten Abonnement-Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Das Rheinische Landestheater behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen für die jeweilige Spielzeit zu ändern. Das Abonnement wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abonnement kann– soweit verfügbar – jederzeit erworben werden.

Der Vertrag verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis zum 30.05. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Wenn im zweiten Jahr wiederum nicht bis zum 31.05. gekündigt wird, läuft der Abonnementvertrag unbefristet und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.  Altverträge fallen nicht unter diese Regelung.

Platzreservierung 

Abonnent*innen wird im Rahmen des gewählten Abonnements ein Platz reserviert. In den Fällen, in denen produktionsbezogen oder in Folge höherer Gewalt (z. B. Pandemie) die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den/die Abonnent*in entsprechend seiner/ihrer gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen. 
Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 31.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Tausch während der laufenden Spielzeit ist grundsätzlich möglich. Es besteht kein Anspruch darauf.

Abonnement, Preise, Zahlung 

Der Preis für das gewählte Abonnement ist der Rechnung zu entnehmen. Preis-anpassungen werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekanntgegeben und damit Bestandteil der Abonnementvereinbarung. 

Schüler*innen und Studierende bis inklusive 27 Jahre, Freiwilligendienstleistende, Erwerbslose und Schwerbehinderte ab GdB 60 (bei Merkmal »B« auch deren Begleitung) erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement eine Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können im Büro des Besucherservice oder an der Theaterkasse erfragt werden.

Rabatt-Gutscheine aus Bonusheften gelten beim Kauf von Eintrittskarten zum Vollpreis für eine Vorstellung. Abonnent*innen erhalten zu Beginn der jeweiligen Spielzeit eine Rechnung, die Abonnementunterlagen nach Bezahlung der Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird zum 31.05. der laufenden Spielzeit fällig. Sollte das Abonnement nach dem 31.05. abgeschlossen werden, ist der Gesamtbetrag 14 Tage nach Erhalt Rechnung  zu entrichten. Das Abonnement kann bar oder mit EC- Karte bezahlt werden.

Kundendaten 

Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung, sind dem Theater umgehend schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.

Umtauschrecht

Sind Abonnent*innen verhindert eine Vorstellung zu besuchen, kann kostenpflichtig (2,00 €) bis spätestens 13.00 Uhr des Tages vor der Vorstellung an der Theaterkasse, per E-Mail oder telefonisch getauscht werden. Für diesen Tausch gibt es einen Tauschgutschein. Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung derselben Inszenierung an der Tages- oder Abendkasse einzulösen. Die Gültigkeit endet deshalb mit der letzten Vorstellung dieses Stückes in der laufenden Spielzeit.

Am Ende der Spielzeit verlieren alle Umtauschgutscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Bei der Einlösung des Umtauschscheins besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe oder Umtausch in die Premieren- oder Silvestervorstellung wird ein Aufschlag berechnet, der sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt.

Umtauschbestellungen, die an der Abendkasse nicht abgeholt werden, verfallen. Sollte die Vorstellung ausverkauft sein, begründet der Umtauschgutschein keinen Anspruch auf Einlösung gegen eine Eintrittskarte. Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind vom Abonnement ausgeschlossen.

Abonnementausweis 
Die Ausweise werden zu Beginn der Spielzeit nach Bezahlung der Rechnung verschickt. Der Ausweis gilt als Dauereintrittskarte, ist gleichzeitig Fahrtkarte im VRR-Gebiet der Preisstufe B, Tarifgebiet 52 am Veranstaltungstag und ist dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (5,00 €)
Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei ermäßigten Abonnements nur dann, wenn bei Empfänger*innen die Voraussetzung für eine Ermäßigung vorliegt. 

Änderung des Spielplans und Ähnliches
Änderungen des Spielplans und/oder Verlegung der Abonnementsvorstellung auch auf andere Wochentage bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhalten Abonnent*innen die Möglichkeit, eine mögliche Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung nach Wahl innerhalb derselben Spielzeit. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind vom Abonnement ausgeschlossen.

Ausfall von Vorstellungen, Vorstellungsabbruch
Bei Vorstellungsausfall wegen Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten. Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises. 

Vorstellungsausfälle und daraus resultierende Termin- oder Besetzungsänderungen sind weder beabsichtigt noch vorgesehen, können jedoch aus zwingenden Gründen notwendig werden und bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhalten Abonnent*innen die Möglichkeit, eine mögliche Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung nach Wahl innerhalb derselben Spielzeit. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind vom Abonnement ausgeschlossen.

Versäumte Vorstellungen 
Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet. 

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rheinischen Landestheaters sind Bestandteil des Abonnementvertrages.

Gerichtsstand und Erfüllungsort 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Neuss.

Gültigkeit
Diese Abonnementsbedingungen gelten ab dem 1. August 2022.

Die Bezahlung des Abonnements ist ganz bequem möglich: Sie zahlen den Betrag per Überweisung in einer Summe. Füllen Sie dazu den Bestellschein aus und vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht!

Sie sind am Aufführungsdatum verhindert? Kein Problem – gegen eine kleine Gebühr erstellen wir für Sie einen Umtauschgutschein, damit Sie zu einem anderen Termin die gebuchte Vorstellung sehen können (ggf. mit Aufzahlung, z.B. bei Umtausch in die Premieren-/Theatersonntags-Vorstellungen oder die Silvestervorstellung). Einen Umtausch können Sie nur bis spätestens einen Tag vor der Vorstellung persönlich oder telefonisch (Tel. 0 2131. 26 99-33) an der Theaterkasse vornehmen.

Der Umtauschgutschein gilt nur für das Stück, das Sie nicht besuchen konnten. Die Gültigkeit endet deshalb mit der letzten Vorstellung dieses Stückes. Am Ende der Spielzeit verlieren alle Umtauschgutscheine ihre Gültigkeit. Umtauschbestellungen, die an der Abendkasse nicht abgeholt werden, verfallen. Sollte die Vorstellung ausverkauft sein, begründet der Umtauschgutschein keinen Anspruch auf Einlösung gegen eine Eintrittskarte. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Vorstellungen können wir leider keinen Ersatz leisten. Wenn Sie also abonnieren möchten, einfach den Bestellschein ausfüllen und abschicken an:
Rheinisches Landestheater Neuss
Besucherservice
Oberstraße 95
41460 Neuss
… oder direkt an der Theaterkasse abgeben!