Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rheinischen Landestheaters – vereinigt mit Theater am Niederrhein - Neuss e.V. (RLT Neuss), die an der Theaterkasse, im Besucherbüro sowie auf der Internet-Seite des Theaters einzusehen sind.
 

Geltungsbereich

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem RLT Neuss und seinen Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.

2.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des RLT Neuss als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

Eintrittskarten und Ermäßigungen

3.
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des RLT Neuss, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner des RLT Neuss. Für die Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Zehnerkarten, Wertgutscheine oder andere Gutscheine müssen an der Kasse des RLT Neuss gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden. Zehnerkarten und Wertgutscheine/ Gutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen und eigenen Veranstaltungsreihen des RLT Neuss.

4.
Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das RLT Neuss behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

5.
Besucher, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein Besucher, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das RLT Neuss und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das RLT Neuss behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf

6.
Die aktuellen Öffnungszeiten können der Homepage entnommen werden. Während der Theaterferien und an Sonn- und
Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen.
Die „Abendkasse“ öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der „Abendkasse“ werden ausschließlich Eintrittskarten für die im Anschluss stattfindende Vorstellung verkauft. Die „Abendkasse“ schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

7.
Der freie Verkauf für Veranstaltungen des RLT Neuss beginnt jeweils nach den Theaterferien für die folgende Spielzeit.
Hiervon können Veranstaltungsreihen und einzelne Vorstellungen ausgenommen sein.

8.
Das RLT Neuss ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Es gelten hierbei die Regelungen der Datenschutzerklärung (siehe auch Nr. 65)

Preise und Preisgruppen

9.
Für die Veranstaltungen des RLT Neuss gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.

10.
Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspiele, Sonderkonzerte,
Lesungen, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise.

11.
Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten des RLT Neuss richten sich nach der Entgeltordnung für das RLT Neuss in der aktuellen Fassung, wie sie jeweils im Spielzeitprogramm veröffentlicht wird.

12.
Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des RLT Neuss werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Das RLT Neuss haftet nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.

13.
Der Weiterverkauf von beim RLT Neuss, oder bei beauftragten Vorverkaufsstellen erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und print@home Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

14.
Wenn eine über das Rheinische Landestheater Neuss verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom Rheinischen Landestheater lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens.

Kartenverkauf über das Internet

15.
Eintrittskarten für die Veranstaltungen des RLT Neuss können auch per Internet über das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das RLT Neuss nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen von West-Ticket zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom RLT Neuss erstattet werden.

16.
Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ kauft und am privaten Drucker ausdruckt („print@home“), muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das RLT Neuss keinen Ersatz.

16.1
Das print@home-Ticket allein ist kein Fahrausweis zum Rheinischen Landestheater Neuss! Bis auf wenige Ausnahmen bietet das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ bei print@home-Tickets ein kostenloses ÖPNV-Zusatzticket an. Wenn dies der Fall ist, dann erkennen Sie es am eingeblendeten print@homePLUS-Symbol oder finden eine entsprechende Info unter den „Buchungsinfos“. Wenn Sie online ein print@homePLUS-Ticket gebucht haben, können Sie sich Ihren Fahrausweis zur Anreise im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei unter www.printathomeplus.de abrufen.

17.
Das RLT Neuss behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.
Das gleiche gilt für den Abverkauf durch angeschlossene Vorverkaufsstellen.

Abo-Bedingungen

18.
Für die Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Die vom Abonnenten gewünschten Platznummern sowie die Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite eingedruckt. Das RLT Neuss wird alles unternehmen, die durch den Abonnenten getroffene Platzwahl einzuhalten. Es hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen.

Der Abo-Ausweis wird den Abonnenten zu Beginn der Spielzeit zugeschickt. Der Abo-Ausweis ist übertragbar. Sollte es sich um ein ermäßigtes Abonnement handeln, ist das Abonnement nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis und nur an Personen übertragbar, die ebenfalls ermäßigungsberechtigt sind.

19.
Zehnerkarten/Wertgutscheine/Gutscheine müssen vor dem Vorstellungsbesuch an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Garantie für die Einlösung in eine bestimmte Vorstellung kann nicht übernommen werden.
Preisgruppengebundene Zehnerkarten und Gutscheine können gegen entsprechenden Aufpreis auch in eine teurere Preisgruppe eingelöst werden – ohne Erstattung auch in eine günstigere Preisgruppe.
Es gilt die jeweilige Entgeltordnung der laufenden Spielzeit.
Sollte es zu einer Preiserhöhung in der nachfolgenden Spielzeit kommen so muss ein, der gewählten Preisgruppe entsprechender Aufpreis gezahlt werden.
Ein Ersatz bei Verlust der Zehnerkarten/Wertgutscheine und Gutscheine ist nicht möglich!

20.
Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abo-Unterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und dem RLT Neuss geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement kann in einer Summe oder in zwei Raten gezahlt werden. Die Gesamtzahlung bzw. die 1. Rate ist bis zum 15.09., die zweite Rate ggf. bis zum 15.01. der jeweiligen Spielzeit fällig.
Es gelten die Entgeltregelungen des RLT Neuss in der jeweils gültigen Fassung.
Die Preise und Zahlungsbedingungen der Kabarettreihe im RLT werden im jeweiligen Kabarett-Jahresprogramm veröffentlicht.

Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 15. Mai der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt.
Beim Kabarett-Abonnement muss die Kündigung jeweils bis zum 30. November
eines Jahres erfolgen, ansonsten verlängert sich das Abonnement automatisch um das Folgejahr.

Der Nachweis für ein bisher ermäßigtes Abonnement muss ebenfalls bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit für die kommende Spielzeit vorgelegt werden, da sonst der volle Preis angerechnet werden muss.
Bei Neuabschluss eines Abonnements ist der Ermäßigungsnachweis direkt beizufügen.

Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.

Reservierung, Umtausch oder Verlust

21.
Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Im telefonischen Vorverkauf schicken wir Ihnen die Eintrittskarten nach vorheriger Bezahlung per Überweisung und gegen eine Bearbeitungs- und Versandgebühr
(s. Entgeltordnung) direkt nach Hause. Reservierte Karten bleiben höchstens
10 Werktage reserviert und müssen innerhalb dieser Frist bezahlt und abgeholt werden, ansonsten wird die Reservierung aufgehoben.

22.
Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden.
Kartenreservierungen werden in Ausnahmefällen bis max. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn aufrechterhalten.

23.
Inhaber von Abonnements können bei Verhinderung eine Vorstellung im Rahmen des Abonnements gegen einen anderen Vorstellungstermin des Stücks in der
laufenden Spielzeit umtauschen (gegen Gebühr). Diese Umtauschwünsche müssen an der Theaterkasse zu den Kassenöffnungszeiten persönlich oder telefonisch einen Tag vor der angesetzten Vorstellung angemeldet werden (bei Montagsvorstellungen bis zum vorherigen Samstag 12.00 Uhr). Umgetauschte Karten, die am Vorstellungsabend nicht spätestens 15 Minuten vor der Vorstellung an der Theaterkasse abgeholt wurden, verlieren ihre Gültigkeit.

24.
Eintrittskarten, die dem Kunden abhanden gekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der Kunde glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte er gekauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.
Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt, es sei denn es konnte im Vorfeld der Veranstaltung nachgewiesen werden, wer die Karte erworben hat. In diesem Fall liegt eine entsprechend ausgestellte Bestätigung durch die Kassenleitung vor.

25.
Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312B Abs. 6 BGB vor.

Programm, Vorstellungsänderungen und –ausfall

26.
Die Intendanz trifft die Auswahl der vorgesehenen Werke. Ein Anspruch des
Abonnenten auf bestimmte Inszenierungen besteht nicht. Der für die einzelnen Abonnementgruppen vorgesehene Spielplan wird in den Publikationen des RLT Neuss veröffentlicht. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.

27.
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine
infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch Streik bedingt, wird sich das RLT Neuss bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis erstattet evtl. in Form eines Umtauschgutscheines (Gültigkeit bis Ende der laufenden Spielzeit). Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Theaterleitung.

28.
Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des RLT Neuss angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit…“).

29.
Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.
Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

30.
Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens einer Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.

31.
Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des RLT Neuss wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

32.
Muss eine Vorstellung ausfallen oder vor der Pause abgebrochen werden, wird der Kunde durch eine Ersatzvorstellung entschädigt bzw. wird die im Freiverkauf erworbene Eintrittskarte erstattet.
Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Bei Vorstellungsabbruch nach der Pause gilt die Vorstellung als gespielt.

33.
Muss das RLT Neuss aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.

34.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. Ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

35.
Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Für Abonnenten wird ein Umtauschgutschein erstellt. Wird die Produktion noch zu anderen Terminen angeboten, so kann der Abonnent angeben zu welchem Termin er kommen möchte und der Umtauschgutschein wird eingelöst gegen eine Eintrittskarte.
Sollten kurzfristig Spielplanänderungen eine Verlegung des Abonnementtermins notwendig machen, wird der Abonnent schnellstmöglich informiert. Bei Verlegung einer Abovorstellung auf einen anderen Tag, wird der Abonnent von der Verlegung in Kenntnis gesetzt und die Abonnementkarten behalten für diesen Tag ihre Gültigkeit. Steht aus technischen/künstlerischen Gründen der ursprüngliche Platz nicht zur Verfügung, behält sich das RLT Neuss vor, einen Ersatzplatz zuzuweisen.
Gekaufte Eintrittskarten würden für diesen Ausweichtermin ebenfalls Ihre Gültigkeit behalten. Sollte den Besuchern es nicht möglich sein an dem Ersatztermin zu kommen, so können gekaufte Eintrittskarten an den Stellen wieder zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden.

Verspäteter Einlass und Platzsperrungen

36.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucherinnen und Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu
einem von der Theaterleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.

37.
Besucherinnen und Besucher müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.

38.
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz, bei evtl. Nacheinlass ist jedoch den Anweisungen des Einlasspersonals Folge zu leisten und ggf. ein Einnehmen des angegebenen Platzes erst nach der Pause möglich. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.

39.
Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung
stehen, behält sich das RLT Neuss vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

40.
Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

41.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen
Schadensersatzpflichten aus.

42.
Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom RLT Neuss oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

43.
Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.

44.
Das RLT Neuss behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das RLT Neuss gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die
Person zurück, von der sie konfisziert wurden.

45.
Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.

Fernsehaufzeichnungen, Bild- und Filmaufnahmen

46.
Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen. Fotografien von Veranstaltungen des RLT mit Publikum im Hintergrund werden nur zu eigenen Werbezwecken verwendet, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen.

Garderobe und Haftung

47.
Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke.

48.
Das RLT Neuss übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

49.
Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

50.
Das RLT Neuss übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers.

51.
Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.

52.
Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet das RLT Neuss nicht für einen etwaigen Verlust der abgegebenen Gegenstände Der
Besucher ersetzt dem RLT Neuss die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten.

53.
Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das RLT Neuss haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

54.
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des RLT Neuss gefunden werden,
müssen beim Personal des RLT Neuss oder anderen vom RLT Neuss beauftragten Personen abgegeben werden.

55.
Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des RLT Neuss oder anderen vom RLT Neuss beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

Hausrecht und Gefahrenabwehr

56.
Das RLT Neuss übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Hausverweise und –verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

57.
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das RLT Neuss den Differenzbetrag erheben oder den Besucher der Vorstellung verweisen.

58.
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

59.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

60.
Das Rauchen ist in den Räumen des RLT Neuss nicht gestattet.

61.
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des RLT Neuss-Personals oder anderer Personen, die vom RLT Neuss beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

62.
Die Haftung des RLT Neuss ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

63.
Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des RLT Neuss ist nicht erlaubt, ebenso das nicht autorisierte Auslegen von Werbematerialien oder Drucksachen jedweder Art.

64.
Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des RLT Neuss bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Direktion des RLT Neuss.

Datenschutz, Widerrufsrecht, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

65.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Stellenwert des Datenschutzes
Der Rheinisches Landestheater – vereinigt mit Theater am Niederrhein - Neuss e.V.,
folgend abgekürzt als RLT Neuss bezeichnet, nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Die nach- folgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie unsere Informationspflichten hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten Ihnen gegenüber gewährleisten.

1. Verarbeitungstätigkeiten

Das RLT Neuss verarbeitet personenbezogene Daten, wenn Sie bestimmte Angebote oder Services auf unseren Internetseiten nutzen. Wenn Sie unsere Online-Reservierung nutzen oder Kontakt-Formulare ausfüllen, bitten wir Sie, Ihren Namen, Ihre Emailadresse, Telefonnummer und Anschrift anzugeben. In jedem Falle ist uns nach dem Erhalt dieser Informationen Ihre Identität bekannt.

Beim Internet-Direkt-Kauf werden Ihre Daten auf den Servern der
DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG
Große Neugasse 2, 50667 Köln
verarbeitet.

Zum Schutz vor Missbrauch unseres Internet-Buchungssystems werden die Logdaten, unabhängig vom Zustandekommen einer Buchung, für einen angemessenen Zeitraum gespeichert.

2. Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten

Das RLT Neuss verarbeitet personenbezogene Daten für drei grundlegende Zwecke

a. Um Ihren Kauf / Ihre Reservierung abzuwickeln
b. Um Sie über die Veranstaltungen und Aktionen des Rheinischen Landestheaters Neuss informieren zu können, welche auch Ihrem Interessen entsprechen (hierzu legen wir ein Kundenprofil über Sie an)
c. Um Ihrem Wunsch nach Kontaktaufnahme entsprechen zu können

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung und Speicherdauer

Rechtliche Verpflichtung der Datenspeicherung gemäß §257 HGB und 147 AO (Abgabeordnung) hinsichtlich der vertraglichen Abwicklung eines Kartenverkaufsgeschäftes

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Artikel 6 DS-GVO Absatz 1a – falls eine Einwilligung vorliegt; Absatz 1b – falls die Verarbeitung für vertragliche Maßnahmen erforderlich ist, 1f – zur Erstellung eines Kundenprofils
Ihre personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung vertraglicher Pflichten benötigt werden, bleiben gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Ihre personenbezogenen Daten, welche wir für Informations- bzw. Werbezwecke und der Erstellung Ihres Kundenprofils benötigen, bleiben so lange gespeichert, bis Sie der Verarbeitung der vorgenannten Zwecke bzw. eines vorgenannten Zweckes widersprochen haben.

4. Auskunftsrecht

Sie haben das Recht, Informationen über Ihre beim RLT Neuss verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, soweit nicht gesetzliche/vertragliche Aufbewahrungsvorschriften die Datenverarbeitung begründen.

5. Widerspruchsrecht / Recht auf „Vergessenwerden“, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben die Möglichkeit der Datenverarbeitung zu widersprechen. Die Daten werden dann gelöscht, soweit dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und dies nach dem geltenden Recht möglich ist. Der Verarbeitung personenbezogene Daten, welche zur Vertragserfüllung und der sich daraus ergebenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden müssen, kann nicht wirksam widersprochen werden.

Der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Erstellung eines Kundenprofiles können Sie jeder Zeit widersprechen. Diese Daten werden dann gelöscht.

Hinweis: Es kann durch das RLT Neuss nicht gewährleistet werden, dass Daten im Internet nicht weiter verfügbar sind bzw. missbräuchlich von Dritten verwendet werden, da die Nutzung von z.B. sozialen Netzwerken generell mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden ist.

Sie haben auch das Recht auf Berichtigung nicht korrekter Daten und Einschränkung der Datenverarbeitung und Datenübertragbarkeit in ein maschinenlesbares Format.

Im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an das RLT Neuss. Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Aufsichtsbehörde wenden (Anschriften siehe unten).

6. Übermittlung an Dritte / Datenempfänger

Das RLT Neuss wird Ihre personenbezogenen Daten nur unter folgenden Voraussetzungen an Dritte weitergeben

a. wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben
b. oder wenn dies zur Durchführung Ihrer Reservierung oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig wird.

Ausnahmen hiervon sind zwingende Rechtsvorschriften oder Verstöße gegen Nutzungsbedingungen

a. wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt
b. oder soweit dieses nötig ist, um eine missbräuchliche Verwendung unserer Angebote oder Services, insbesondere eine Nutzung unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RLT Neuss oder besondere Nutzungsbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise zu unterbinden.
Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

7. Social Media / Links zu anderen Webseiten

Das RLT Neuss präsentiert sich auch in sozialen Online-Netzwerken, welche von anderen Unternehmen angeboten werden (z. B. Facebook, Twitter, Instagram, Youtube etc.)

Beachten Sie bitte, dass für die Registrierung und die Nutzung von solchen Online-Netzwerken die jeweiligen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen gelten.

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twitter.com/privacy
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8. Cookies

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11. Privacy by Design / Privacy by Default (Sicherheit der Datenverarbeitung)

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a. Verschlüsselung (technische Sicherheit): Ihre Bestelldaten werden bei dem Online-Kartenverkauf (Webshop) aus Sicherheitsgründen verschlüsselt übertragen.
b. Mitarbeiter im Verkauf & Service (organisatorische Sicherheit): Alle Mitarbeiter des RLT Neuss, die sich mit der Verarbeitung von Kundendaten beschäftigen, werden auf den datenschutzrechtlich korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet und regemäßig geschult/sensibilisiert.

12. Verantwortliche Stelle

Rheinisches Landestheater Neuss
Oberstraße 95
41460 Neuss
datenschutzbeauftragter@rlt-neuss.de

Unsere Mitarbeiter sind mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut und zur strikten Beachtung verpflichtet. Wenn wir externe Auftragnehmer zur Erbringung von Angeboten oder Diensten einsetzen, so sind diese an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebunden.

13. Datenschutzbeauftragter des RLT Neuss

Bernhard Seif
Rheinisches Landestheater Neuss
Oberstraße 95
41460 Neuss

14. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 - 4
40213 Düsseldorf

15. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Soweit wir neue Serviceleistungen einführen, Internet-Verfahren ändern oder wenn sich die Internet- und EDV-Sicherheitstechnik weiterentwickelt, ist die Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Wir behalten uns deshalb das Recht vor, die Erklärung nach Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen. Daher sollten Sie diese Website regelmäßig aufrufen, um sich über den aktuellen Stand der Datenschutzerklärung informieren.

16. Haftung

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Der Datenschutzbeauftragte des Rheinischen Landestheater Neuss


66.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit das RLT Neuss Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bezahlung bzw. Bestätigung beim Kauf über den Webshop des RLT Neuss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karte/n.

67.
Das RLT Neuss ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

68.
Diese Geschäftsbedingungen treten zum 1. Juni 2018 in Kraft.

69.
Gerichtsstand ist Neuss.
Neuss, den 25. Mai 2018
gez. Caroline Stolz (Intendantin), Tanja Krischer (Verwaltungsdirektorin)