Wir

Über Uns

Leitbild

Gutes Theater für Neuss und NRW

Wer wir sind
Wir sind eine öffentliche Kultureinrichtung, getragen von einem in Vereinsform organisierten Kommunalverband und wesentlich finanziert von der Stadt Neuss und dem Land Nordrhein-Westfalen. Als Landestheater spielen wir für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die über kein eigenes Schauspielensemble verfügen.

Als Theater für die Stadt Neuss und den Rhein-Kreis Neuss verstehen wir uns als ein kulturelles und kommunikatives Zentrum in der Region. Für Stadt und Region sind wir ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor.

Was wir wollen
Mit unserem bildungsorientierten und künstlerischen Anspruch sorgen wir für ein qualitativ hohes Niveau auf der Bühne. Wir fühlen uns dem Ensemble- und Repertoiretheater verpflichtet und können dadurch eine Vielfalt von Themen und Theaterformen verwirklichen.
Die heutige Zeit und die Geschichte zu spiegeln, Fragen zu stellen und Widerspruch zu provozieren, ist uns ein zentrales Anliegen. Wir öffnen das Theater für lebendige Diskussionen in zusätzlichen Veranstaltungsformaten wie Matinéen, Late Nights, Talkrunden etc..

Wen wir ansprechen
Unser Angebot soll ein Publikum quer durch alle Generationen und Gesellschaftsschichten erreichen. Theater für Kinder und Jugendliche ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Das vielfältige, altersübergreifende theaterpädagogische Programm führt Publikum und Theater auf unkonventionelle Weise zusammen und erschließt neue Zuschauergruppen.

Gastspiele, Konzerte, Festivals und Kabarett bereichern und ergänzen unseren Spielplan. Wir vermieten die Räume des Theaters für Anlässe verschiedenster Art.

Wie wir arbeiten
Die künstlerische Ausrichtung des Hauses wird maßgeblich von der Theaterleitung geprägt. Für unser Publikum und unsere Kunden entwickeln wir den Service ständig weiter. Bewusste Mitarbeiterführung, verantwortungsvolles Management, transparente Entscheidungsprozesse und eine offene Kommunikation bilden die Grundlage unserer Arbeit. Zielorientierte und langfristige Planung ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung und Qualitätssicherung.
Wir handeln wirtschaftlich und gehen mit den uns zur Verfügung gestellten Zuschussgeldern verantwortungsvoll um. Mit unseren Zuschussgebern, Kooperationspartnern, Sponsoren und Förderern pflegen wir den Dialog. Die Vernetzung mit anderen (Kultur-) Institutionen ist uns wichtig.

 

 

Verhaltenskodex | Compliance-Richtlinien


Grundsätze
Compliance hat das Ziel, durch vorbeugende Unternehmensorganisation und andere Maßnahmen die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten sicherzustellen und die sich aus Verstößen gegen Rechtspflichten ergebenden Risiken von Sanktionen, finanziellen Verlusten und Reputationsverlusten zu vermeiden. Compliance dient dem Schutz des Theaters und dem Schutz des Vorstandes, der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter vor bewussten und unbewussten Regelverstößen.

In Compliance-relevanten Fragen stehen folgende Personen als Ansprechpartner zur Verfügung: TL, Abteilungsleiter*innen, Personalabteilung, Betriebsrat.

 

Verhalten im Theater

1. Wir dulden keine Diskriminierung und keine Gewalt

Wir tolerieren keine Diskriminierung (aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Nationalität, politischer Meinung, Rasse, Religion etc.), sexuelle oder andere persönliche Belästigungen oder Beleidigungen. Wir dulden auch keine Nötigung oder Gewalt oder deren Androhung.

Wir bekennen uns ausdrücklich zum „Wertebasierten Verhaltenskodex zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Machtmissbrauch“ des Deutschen Bühnenvereins vom Juni 2018.

 

2. Gegenüber Kollegen und Dritten ist fair, angemessen und professionell aufzutreten

Das Theater erwartet ein faires, angemessenes und professionelles Auftreten gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Geschäftspartnern, ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen Gründen.

Ebenso wird sich das Theater schützend vor seine Mitarbeiter stellen, wenn sie unangemessen behandelt werden.

 

3. Mit Informationen ist vertraulich und verantwortungsbewusst umzugehen

Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen internen vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens sowie bei allen vertraulichen Informationen von oder über unsere Besucher, Abnehmer und Geschäftspartner verpflichtet. Vertrauliche Informationen sind vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen. Auch im unternehmensinternen Umgang ist generell darauf zu achten, dass vertrauliche Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter weitergegeben werden dürfen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

 

4. Der Schutz von Daten ist unbedingt zu beachten

Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere aktiv dazu beizutragen, dass personenbezogene Daten zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden.

Die Datenschutzerklärung des Theaters ist zwingend zu beachten.

 

5. Mit Theatereigentum ist pfleglich und ressourcenschonend umzugehen, private Nutzung ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Genehmigung gegen Kostenerstattung zulässig.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit Theatereigentum verantwortlich umzugehen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle dürfen Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden. Hier gelten die Regelungen der Betriebsvereinbarung über den Umgang mit betrieblichen Ressourcen.

 

6. Geschäftliche und private Interessen sind zu trennen

Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass seine privaten Interessen nicht mit den Theaterinteressen in Konflikt geraten. Dabei sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:

- Die Mitarbeiter dürfen das Theater bei Geschäften, bei denen sie selbst oder ihre Familienangehörigen

  (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte, die in demselben Haushalt wie der

  Mitarbeiter leben) wirtschaftlich beteiligt sind, nur nach vorheriger Zustimmung ihrer Vorgesetzten

  vertreten.

- Dies gilt in gleicher Weise für die Beschäftigung von Familienangehörigen.

- Die Aufnahme von Nebentätigkeiten bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Theaterleitung.

  Die Mitarbeiter dürfen keine eigenen Geschäftsinteressen verfolgen, die zu

  einem Konflikt mit den Theaterinteressen führen können.

Generell gilt, dass jedes persönliche Interesse eines Mitarbeiters, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben steht, den jeweiligen Vorgesetzten oder dem nebenamtlichen Geschäftsführer mitzuteilen ist, wenn die Gefahr eines Interessenkonflikts oder einer Rufschädigung des Theaters besteht.

 

7. Wir dulden keine Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption

Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder anbieten, gewähren oder annehmen.

 

8. Geschenke und Vorteile dürfen grundsätzlich nicht angenommen oder gewährt werden.

Geschenke, hierzu gehören auch Einladungen, dürfen nur angenommen werden, wenn sie die Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen.

Die Gewährung von Vergünstigungen oder Geschenken durch hierzu berechtigte Mitarbeiter ist bis zu einem gewissen Grad zulässig, wenn sie dem Interesse des Theaters dienen. Hierzu gehören auch Einladungen zu Vorstellungen des Theaters.

Der jeweilige Vorgesetzte muss zustimmen.

Ausnahmen müssen mit der Theaterleitung abgestimmt werden.

 

9. Jeder Mitarbeiter beachtet die Belange der Arbeits- und Anlagensicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes

Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz oder zur Anlagen- und Arbeitssicherheit sind strikt einzuhalten. Gleiches gilt für die unternehmensinternen Richtlinien und Vorschriften.

Jeder Vorgesetzte ist verpflichtet, seine Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung zu unterweisen, zu beaufsichtigen und zu unterstützen.

 

10. Verstöße gegen diese Regelungen müssen dem Vorgesetzten oder ggf. dessen Vorgesetzten und/oder dem direkten Vorgesetzten gemeldet werden.

Jeder Mitarbeiter ist in seinem Bereich für die Einhaltung der in diesem Kodex festgehaltenen Verhaltensregeln verantwortlich.

Wenn ein Mitarbeiter von einem erheblichen Verstoß gegen Gesetze oder gegen die Regeln dieses Kodexes Kenntnis erhält, insbesondere bei Fällen von Betrug, Korruption, Bilanzfälschung oder anderen Handlungen, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen auslösen könnten, muss er die Theaterleitung oder den direkten Vorgesetzten informieren. Alternativ steht der Vorsitz des Trägervereins zur Verfügung. Dies ist auch der Fall, wenn es keinen Hinweis auf eine strafbare Handlung gibt, der Vorgang aber gleichwohl ein Reputationsrisiko für das Theater darstellen könnte.

 

11. Verstöße gegen diese Regelungen haben Konsequenzen

Verstöße gegen diese Regeln können dazu führen, dass sich die Mitarbeiter und das Theater sowohl einem Reputationsrisiko als auch rechtlichen Nachteilen aussetzen. In gravierenden Fällen kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen oder die Erlaubnis zum Betreiben der Geschäfte gegenüber dem Theater oder den verantwortlichen Mitarbeitern widerrufen bzw. suspendieren. Darüber hinaus können Verstöße, die eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen, zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Theater führen.